der Putsch von BR Amherd: Entmachtung des Bundesrats

Armee-Entscheide sollen den demokratischen Gremien entzogen werden!

Hinterlistig getarnt hinter der Nebelwand einer grossen Anzahl von Bagatell-Detail-Änderungen im Militärgesetz MG versucht das VBS nun den ganz „grossen Wurf“.
Absicht: die nächste Armee-Reform soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Politik stattfinden – als reine „Verwaltungs-Angelegenheit“ !
Das gelingt nur mit Übertragung umfassender Kompetenzen über die neue Armee-Reform und deren Strukturen. Gleichzeitig sollen alle Befugnisse zur Detailorganisation neu der Gruppe Verteidigung übertragen werden, ohne „Einmischung“ der Departements-Leitung. Die Politik wird ausgebootet.
Versuchen kann man’s ja!
Denn: Das Parlament ist ja seit langem infolge der immensen Flut an Vorlagen kaum mehr in der Lage, „wesentliches“ von „unwesentlichem“ zu unterscheiden und Prioritäten in seiner Rats-Arbeit zu setzen. Die Gefahr ist deshalb da, dass das Parlament diesen „Schlungg“ gar nicht bemerkt!

der Putsch-Versuch

Unter Briefkopf „Armeestab“ (!) beantragt der Bundesrat, bisher dem Bundesrat vorbehaltene Entscheidungs-Kompetenzen seien den politischen Entscheidungs-Prozessen zu entziehen und in die Militärverwaltung zu übergeben.
Nun ist diese Bestimmung über die „Armeeorganisation“ aber Teil der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO, 513.1). Das Risiko ist gross, dass das Bundesparlament das seit langem nervende marode VBS endgültig „satt“ hat und sich mit diesen Diskussionen gar nicht mehr auseinandersetzen will – am Schluss wird dann die „Verwaltungseinheit Gruppe Verteidigung“ dem Departement des Innern zugewiesen: Problem gelöst (aus den Augen, aus dem Sinn)!
Die beantragte Änderung widerspricht unserer Vorstellung über einen demokratischen Staatsaufbau fundamental. Es ist ein richtiggehender „Putsch“, oder (nach Neusprech) „Farbrevolution“.

Eingabe von Bürgerbewegung.CH im Vernehmlassungs-Verfahren

Das immerhin diesbezüglich angestrengte Vernehmlassungsverfahren des Bundesrats zur „Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation“ unter Nummer 2023/26 mit Eingabe-Frist zum 8. März 2024 ist von Bürgerbewegung.CH zu einer Eingabe genutzt worden. Unsere Stellungnahme kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.
Die beantragte „Hinunterdelegation“ wichtiger Entscheidungs-Kompetenzen in die Militärverwaltung ist für uns auf gar keinen Fall akzeptabel.

Als nächstes warten wir den vom Bundesrat zu verantwortenden „Ergebnisbericht“ ab. Anschliessend wären dann kritische Medien sowie die beiden SIK’s „am Zug“, bevor sich dann das Parlament sich zu dieser undemokratischen Macht-Verschiebung äussern kann.

Abschaffung der Wehrpflicht als Gegenleistung?

Wenn Politik und Volk nichts mehr zur Ausgestaltung der Armee zu sagen haben, wäre konsequenterweise die Wehrpflicht abzuschaffen.
Oft wird vergessen: Die „Schweizerische Armee“ ist eben gerade nicht identisch mit deren „Militärverwaltung VBS“, und operativ nicht dieser unterstellt!
Der CdA (Chef der Armee) untersteht aus diesem Grund nicht der Departements-Chefin BR Amherd, sondern wie der General ausschliesslich dem Gesamt-Bundesrat. Der CdA ist korrekterweise jeweils von der vereinigten Bundesversammlung zu wählen, analog Art. 168 BV, Art. 130 ff. ParlG, also durch Vertreter des Schweizer Volkes.

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