Staats-Aufgabe
Die Behauptung der Integrität, Souveränität und des Territoriums der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit all ihren Errungenschaften ist die wichtigste Staats-Aufgabe überhaupt.
Ohne das ist alles nichts!
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft schreibt vor:
Artikel | Auftrag / Anspruch des Volkes | Erfüllt ? | Kommentar |
BV Art. 2 | Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes. | nein | |
BV Art. 3 | Die Kantone sind souverän, …. | Die Kantone müssen für ihre Sicherheit wieder selber sorgen. | |
BV Art. 57 | Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung. | Nein. Die Polizeien der Kantone genügen dazu nicht. | Die Kantone müssen für ihre Sicherheit wieder selber sorgen. |
BV Art. 58 1 | Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert. | Teilweise. Die 10‘000 VBS-Beamte sind aber nicht Miliz! | |
BV Art. 58 2 | Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung | Nein, dabei ist das das höchste Ziel überhaupt! | Abschreckung (Dissuasion) fehlt völlig. Damit ermuntern wir Gegner geradezu zum Angriff. |
BV Art. 58 3 | Der Einsatz der Armee ist Sache des Bundes | Wäre. Er ist dazu aber nicht in der Lage. | |
BV Art. 59 | Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten….. | Teilweise. Es besteht faktisch Wahlfreiheit. | Schweizerinnen gehören auch dazu ! |
BV Art. 173 a | Die Bundesversammlung trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz. | Massnähmchen bringen gar nichts. | Entweder machen wir es richtig oder wir lassen es bleiben! |
BV Art. 173 g | Die Bundesversammlung wirkt bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mit. | Unsere Parlamentarier beschäftigen sich lieber mit Trivialitäten. | Das Armee-Konzept ist die wichtigste Staats-Tätigkeit. |
BV Art. 178 | Der Bundesrat leitet die Bundesverwaltung. Er sorgt für ihre zweckmässige Organisation und eine zielgerichtete Erfüllung der Aufgaben. | Kaum. Eines der Probleme ist das Fehlen wirksamer Kontroll-Gremien. | Zurzeit ist die EFK das einzige Kontroll-Gremium, aber nur finanziell. |
BV Art. 185 äussere und innere Sicherheit | Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz. |
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