Staats-Aufgabe

Die Behauptung der Integrität, Souveränität und des Territoriums der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit all ihren Errungenschaften ist die wichtigste Staats-Aufgabe überhaupt.

Ohne das ist alles nichts!

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft schreibt vor:

ArtikelAuftrag / Anspruch des VolkesErfüllt ?Kommentar
BV Art. 2Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.nein 
BV Art. 3Die Kantone sind souverän, …. Die Kantone müssen für ihre Sicherheit wieder selber sorgen.
BV Art. 57Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung.Nein. Die Polizeien der Kantone genügen dazu nicht.Die Kantone müssen für ihre Sicherheit wieder selber sorgen.
BV Art. 58 1Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.Teilweise. Die 10‘000 VBS-Beamte sind aber nicht Miliz! 
BV Art. 58 2Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine BevölkerungNein, dabei ist das das höchste Ziel überhaupt!Abschreckung (Dissuasion) fehlt völlig. Damit ermuntern wir Gegner geradezu zum Angriff.
BV Art. 58 3Der Einsatz der Armee ist Sache des BundesWäre. Er ist dazu aber nicht in der Lage. 
BV Art. 59Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten…..Teilweise. Es besteht faktisch Wahlfreiheit.Schweizerinnen gehören auch dazu !
BV Art. 173 aDie Bundesversammlung trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.Massnähmchen bringen gar nichts. Entweder machen wir es richtig oder wir lassen es bleiben!
BV Art. 173 gDie Bundesversammlung wirkt bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mit.Unsere Parlamentarier beschäftigen sich lieber mit Trivialitäten.Das Armee-Konzept ist die wichtigste Staats-Tätigkeit.
BV Art. 178Der Bundesrat leitet die Bundesverwaltung. Er sorgt für ihre zweckmässige Organisation und eine zielgerichtete Erfüllung der Aufgaben.Kaum. Eines der Probleme ist das Fehlen wirksamer Kontroll-Gremien.Zurzeit ist die EFK das einzige Kontroll-Gremium, aber nur finanziell.
BV Art. 185 äussere und innere SicherheitDer Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.  

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