Volk darf über sein Überleben nicht mitentscheiden!

kein Referendum zum 100 Milliarden 12-Jahres-Armee-Luftschloss


zum beantragten Bundesbeschluss über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee bis 2035:
Das Bundesparlament will einen auf 100 Milliarden Franken geschätzten 12-Jahres-Plan für den Einkauf sehr kostspieliger Waffensysteme durchzwängen, notabene bei den teuersten Anbietern weltweit, am Volks-Referendum vorbeimanövrieren. Das ist ein Skandal !

Wir sollen unsere Wehrpflicht leisten und im Ernstfall in einer Alibi-Armee uns aufopfern, ohne mitreden zu können? Geht es eigentlich noch?
Die Spielregeln der direkten Demokratie sollen aufgehoben werden, weil es unseren Ratsherren, dem VBS und dem Bundesrat „unbequem“ wäre, das Volk über seinen Überlebenswillen und über seine Überlebensfähigkeit mitreden zu lassen!

Solange das Volk der Wehrpflicht untersteht, hat es bei einem dermassen weitreichenden Entscheid zur Existenzsicherung unseres Landes ein Referendums-Recht. Dieser Beschluss, den es in dieser Form ja noch nie gegeben hat, muss zwingend dem Referendum unterstellt werden. Am besten obligatorisch.
Oder wir schaffen die Wehrpflicht ab und die Armee verliert die Bodenhaftung noch vollends.

das VBS beantragt Bruch von Verfassungs und Gesetz!

Schlafen die Sicherheits-politischen Kommissionen (SIK) eigentlich ?
Der beantragte Bundesbeschluss über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee ist ein Planungsbeschluss.
Zitat VBS: „Für einen Planungsbeschluss von grosser Tragweite kann die Form des dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses gewählt werden. Eine solche grosse Tragweite liegt im Gegensatz zum damaligen Bundebeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge nicht vor.“ Ende Zitat.
Richtig ist vielmehr: der Eckwerte-Planungsbeschluss legt die Fähigkeiten unserer gesamten militärischen Landesverteidigung bis ins Jahr 2035 fest (zwölf Jahre) und deren horrenden Kosten für eine grundlegend untaugliche Idee der „Aufpäppelung“ des durch die Ereignisse überholten WEA-Alibi-Armee-Konzepts!
Selbstredend ist dieser Beschluss von grösster Tragweite, mit 100 Mia CHF bis 2035 auch finanziell, und untersteht damit dem Referendum, Parl G Art 28 Abs 3 Satz 2.
Am besten dem obligatorischen. Die beantragte Zementierung unserer desolaten Armee-Politik für die kommenden 12 Jahre als „einfachen Bundesbeschluss“ am Volk vorbeizuschmuggeln, heisst, dieses hinters Licht zu führen. Der Vergleich mit dem Kampfjet-Referendum 2019 ist ja geradezu lächerlich (damals 6 Mia)!

Vgl auch ParlG Art 29 Abs 2: „Einzelakte der Bundesversammlung, für welche die notwendige gesetzliche Grundlage weder in der Bundesverfassung noch in einem Bundesgesetz besteht, werden in der Form des Bundesbeschlusses dem Referendum unterstellt.“
Notabene: für diese neue Form „Bundesbeschluss über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armeefehlt die gesetzliche oder Verfassungs-Grundlage !

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