VBS beschlagnahmt zivile Funk-Mittel und deren Bedienungs-Personal.
Unsere Kampftruppen (Bestand 25‘000) sind wegen Mangel an funktionierenden Funkgeräten nicht mehr in der Lage, ihre Einsätze koordiniert durchzuführen. Die Einheiten der Armee werden sich selber überlassen und müssen mangels Kommunikation mit der vorgesetzten Stelle selber entscheiden, was sie tun. Insbesondere erhalten sie keinerlei aktuellen Informationen mehr über die Lage und den Gegner. In Friedenszeiten stützen sich die Einheiten deshalb schon heute auf ihre privaten Mobilfunk-Geräte („Handys“, Smartphones).
Das Luftschloss-Projekt Telekommunikation der Armee „Tk A“ kann bereits heute als gescheitert bezeichnet werden. Der Grund liegt wie fast immer beim VBS darin, dass aus einer Maus ein Elefant geworden ist. Sprich: aus einer ziemlich einfachen Aufgabenstellung hat die VBS-Führung ein völlig überrissenes, sehr kompliziertes und komplexes Riesen-Projekt gemacht. Solche Systeme, selbst wenn sie teilweise einmal laufen sollten, sind im „Ernstfall“ sehr verletzlich und fallen krachend in sich zusammen. Die VBS-Führungsetage ist ego-zentrisch: wer das grösste und teuerste Projekt leiten darf, ist der „King“. Personelle oder juristische Konsequenzen haben die häufigen extrem kostspieligen Projekt-Abstürze niemals.
Die VBS-Führung geht richtigerweise von einem Scheitern von „Tk A“ aus.
Die VBS-Führung plant nun in ihrer Not, Funk-Geräte der Zivilgesellschaft zu beschlagnahmen, um die «Fähigkeitslücke» zu schliessen. Derzeit läuft nun die Vernehmlassung des Bundes zur militärischen Requisition von zivilen Fernmeldeanlagen. Die Absicht ist, Geräte und Fachpersonen, die in der Armee fehlen, aus dem Potential der Zivilgesellschaft zwangsweise zu requirieren. Die Verordnung wird die Requisition schon bereits in Friedenszeiten ermöglichen, also für Wiederholungskurse, Ausbildungsdienste, Rekrutenschulen, Stabslehrgänge, Auslandeinsätze usw.
Die zahlen- und fähigkeits-mässig bedeutendste Zielgruppe dieses VBS-Vorhabens stellen zweifelsfrei die über 5‘000 Funkamateure der Schweiz dar, mit ihren weit über 10‘000 funktionierenden Funk-Geräten und einem Netz von mehreren Hundert Relais-Stationen und Richtfunkstrecken (siehe Anhang weiter unten). Funkamateure sind Bakom-geprüft, also ziemlich sachkundig. Dazu kommen noch viele CB-Funker. Funkamateure sind in vielen Fällen Techniker und Ingenieure. Sie haben einen eigenen Artikel in FMG 37a, um erleichtert Antennen zu erstellen im Hinblick auf deren Übung und Verwendung im Bevölkerungsschutz in Katastrophen.
Das Vorhaben des Chefs VBS Martin Pfister, Hobby-Funker und deren Anlagen ins Dispositiv der Armee einzubeziehen, ist nachvollziehbar. Aufgrund der Lage bleibt ihm kaum etwas anderes übrig.
Was am Vorgehen sehr unschön ist, dass bisher keinerlei Absprachen mit den Funkamateuren (USKA.ch oder Träger von Leistungsvereinbarungen mit Kantonen usw) vom VBS ausgegangen sind. Obwohl die Verordnung genau das explizit verlangt.
Im übrigen könnte man die fehlende Verschlüsselung der Amateurfunk-Geräte monieren. Dies spielt aber im Einsatz auf unterer taktischen Ebene keine Rolle, da hier zur Tarnung wie früher üblich die Methodik der „verschleierten Sprache“ (download Reglement der Armee) verwendet werden kann.
Etliche Kantone haben zur Nutzung dieses Potentials Leistungsvereinbarungen mit Amateurfunk-Notfunk-Gruppen abgeschlossen. Beispielweise im Kanton Zug: hier stehen innert einer Stunde nach Alarmierung mindestens zehn Funkamateure mit ihren Geräten bereit, um die Kommunikation der Behörden sicherzustellen (sowohl Sprechfunkgeräte als auch Richtstrahlnetz für Daten). Das wird regelmässig geübt. In anderen Kantonen ähnlich – für die Katastrophen-Bewältigung sind bekanntlich die Kantone allein zuständig.
Ganz schlimm ist, dass das VBS nun ausgerechnet diesen ehrenamtlichen Notfunkern ihre Geräte requirieren (wegnehmen) will, um die eigenen Fähigkeitslücken der militärischen Kommunikation zu schliessen. Damit sabotiert das VBS die Bestrebungen der Kantone, Ressourcen der Zivilgesellschaft zum Bevölkerungsschutz leistungsvereinbart zu nutzen. Dieser Vorgang ist hier gut zusammengefasst. Das VBS will die Kantone „ausbooten“.
Das Vernehmlassungsverfahren des VBS läuft bis zum 8. Juli 2026. Wie aus Kreisen der Funkamateure und aufmerksamer Kantonsregierungen zu vernehmen ist, will man sich gegen das Vorhaben des VBS zur Wehr setzen.
Anhang
Funkamateure haben folgende Fähigkeiten, welche die Armee gar nicht mehr oder teilweise nicht mehr hat:
- VHF/UHF-Funk regional (bis 100km), unterstützt von einem dichten Netz an festeingerichteten Relais-Stationen (über 5’000 Anlagen und einige hundert Relais-Stationen), analog und digital.
- Kurzwellen-Funkverbindungen schweizweit und weltweit (rund 1’000 betriebsbereite Anlagen), tageszeitabhängig.
- schweizweites Richtstrahlnetz (HAMNET) mit Übertragungsraten im Mbit/sec-Bereich, teilweise mit resilienten Mesh-Subnetzen (AREDN).
- Leistungsvereinbarungen mit mehreren Kantonen: eingeübte Notfunk-Dispositive zur Unterstützung der Behörden und des Bevölkerungsschutzes.
Mittels Funk-Kontakten im In- und nahen Ausland sind Funkamateure zudem wichtige „Sensoren“, die wertvolles zu einem Lagebild der kantonalen Führungsstäbe KFS/RFO beitragen können. - Fachleute: die rund 5’000 Bakom-geprüften Funkamateure sind Funk-technisch qualifizierte Personen mit Talent zur Improvisation.
- „Botschaftsfunk“: Aufrechterhalten von direkten weltweiten Verbindungen mit den Auslandsvertretungen der Schweiz, sowie mit Auslandschweizern, unabhängig von technischer Infrastrukturen Dritter (rund 1’000 betriebsbereite Anlagen mit unterschiedlichem Fähigkeitsprofil)(diese Fähigkeit hat die Armee im Jahr 2015 komplett abgeschafft – das EDA wollte die Kosten nicht mehr teilen).
- MINT-Förderung/Experimentier-Freiheit: Die BAKOM-lizenzierten Funkamateure sind von den CE-Konformitäts-Einschränkungen befreit, sie sind berechtigt, ihre Anlagen selber zu bauen und zu modifizieren, gestützt auf die Ausnahmeklausel in RED-Direktive der EU über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt, Anhang 1 Abs 1 und 4.
Deshalb ist Amateurfunk ein wichtiger Teil der schweizerischen Förderung von MINT-Nachwuchskräften (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). - Antennen-Bau-Recht: Aufgrund ihrer Bedeutung in der MINT-Förderung und im Notfunk zugunsten der Zivilbevölkerung haben die Funkamateure im Fernmeldgesetz FMG 37a einen Artikel, welche sie zur erleichterten Errichtung einfacher Antennen im Anzeigeverfahren berechtigt.

